🏠 » Lexikon » T » TBTBDie Abkürzung TB steht für Tatbestand.Auch gesetzlicher Tatbestand, bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer strafbaren Handlung.Artikel, die Dir auch gefallen könnten:OWiGesetzliche ErbfolgeVerwirklicht das Mülltauchen den Tatbestand des Diebstahls? VORHERIGER ARTIKELTKG NÄCHSTER ARTIKELSVT