TB
Die Abkürzung TB steht für Tatbestand.
Auch gesetzlicher Tatbestand, bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer strafbaren Handlung.
Die Abkürzung TB steht für Tatbestand.
Auch gesetzlicher Tatbestand, bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer strafbaren Handlung.