🏠 » Lexikon » RPfl

RPfl

Die Abkürzung RPfl steht für Rechtspfleger.

Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften, die durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahrnehmen.

Der Artikel RPfl
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon