🏠 » Lexikon » R » RPflGRPflG Die Abkürzung RPflG steht für Rechtspflegergesetz.Das Rechtspflegergesetz richtet sich an Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften, die übertragenen Aufgaben wahrnehmen. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:RPflKörperschaftPK VORHERIGER ARTIKELRspr. NÄCHSTER ARTIKELRPfl