RiArbG
Die Abkürzung RiArbG steht für Richter am Amtsgericht.
Die Amtsgerichte werden vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig.
Sie sind grundsätzlich mit Einzelrichtern besetzt.
Die Abkürzung RiArbG steht für Richter am Amtsgericht.
Die Amtsgerichte werden vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig.
Sie sind grundsätzlich mit Einzelrichtern besetzt.