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PStG

Die Abkürzung PStG steht für Personenstandsgesetz.

Das Personenstandsgesetz regelt die Anzeige familienrechtlicher Umstände (Geburten, Eheschließungen, Begründungen von Lebenspartnerschaften, Sterbefälle; aber auch Namensführungen) gegenüber dem Standesamt.

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