PfüB
Die Abkürzung PfüB steht für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirkt die Pfändung und anschließende Überweisung einer Forderung an den Gläubiger.
Die Abkürzung PfüB steht für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirkt die Pfändung und anschließende Überweisung einer Forderung an den Gläubiger.