Pal
Die Abkürzung Pal steht für Palandt.
Der Palandt ist ein Gesetzeskommentar (in der juristischen Fachsprache kurz: Kommentar) zum deutschen Zivilrecht, in dem das BGB und weitere Nebengesetze erläutert sind.
Die Abkürzung Pal steht für Palandt.
Der Palandt ist ein Gesetzeskommentar (in der juristischen Fachsprache kurz: Kommentar) zum deutschen Zivilrecht, in dem das BGB und weitere Nebengesetze erläutert sind.