🏠 » Lexikon » Pal

Pal

Die Abkürzung Pal steht für Palandt.

Der Palandt ist ein Gesetzeskommentar (in der juristischen Fachsprache kurz: Kommentar) zum deutschen Zivilrecht, in dem das BGB und weitere Nebengesetze erläutert sind.

Der Artikel Pal
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon