Kündigung
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die eine Vertragspartei ein zumeist auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis (z. B. Arbeits-, Miet- oder Darlehensvertrag) auflöst.
Die ordentliche Kündigung von Vertragsverhältnissen ist stets an eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gebunden.
Eine fristlose, außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur bei besonderen Gründen zulässig, die ein Fortbestehen des Vertragsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar machen.
Sowohl im Mietrecht wie auch im Arbeitsrecht gelten besondere Kündigungsschutzvorschriften, die eine sozial ungerechtfertigte Kündigung durch den Vermieter bzw. Arbeitgeber ausschließen sollen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form verfasst werden.