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IPR

Die Abkürzung IPR steht für Internationales Privatrecht.

Das internationale Privatrecht ist Teil des nationalen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben.

Die Bezeichnung „international“ ist dabei (wie so oft im Recht) irreführend, da es sich tatsächlich primär um nationale (deutsche) oder supranationale (=europarechtliche) Kollisionsnormen handelt, nur in Ausnahmefällen greifen insoweit internationale (völkerrechtliche) Verträge ein (im Englischen findet sich die Abk. „IPR“ auch für Intellectual Property Rights)

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