Normenhierarchie
Die Rechtsquellen in Deutschland stehen in einer bestimmten Rangordnung (= Normenhierarchie) zueinander. Jedes staatliche Handeln wird durch Rechtsvorschriften bestimmt. Sie sind der Ursprung für das zwischen dem Staat und den Bürgern/Unternehmen geltende Recht. Aus diesem Grund werden die Rechtsvorschriften auch als Rechtsquellen bezeichnet.
Im Zusammenhang mit Rechtsquellen/Rechtsnormen ist es zunächst wichtig, einen Blick auf die Gesetzgebungskompetenz aus den Art. 70 ff. Grundgesetz (GG) zu werfen. Danach haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht das GG dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Insofern ist zwischen Bundes- und Landesgesetzen zu unterscheiden. Der Art. 31 GG besagt, dass das Bundesrecht immer das Landesrecht bricht.
Aufbau der Normenhierarchie
Aufgrund der Vielzahl von Rechtsvorschriften/Rechtsquellen ist es zwingend notwendig, zwischen den Vorschriften eine Hierarchie (Rangordnung) festzulegen.
Der Grundsatz dabei lautet, dass das höherrangigere Gesetz dem niedrigeren Gesetz vorgeht.
Materielles und formelles Gesetz
Zunächst ist der Begriff des Gesetzes zu bestimmen. Gesetze sind Rechtsnormen, die das menschliche Verhalten regeln.
Man unterscheidet zwischen dem Gesetz im materiellen Sinne und dem Gesetz im formellen Sinne.
Ein Gesetz im formellen Sinne liegt dann vor, wenn es in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 76 ff. GG) zustande gekommen ist. Genauer gesagt, handelt es sich um eine generell-abstrakte Regelung, die von einem Parlament (Legislative) in einem vorgesehenen Verfahren erlassen und in dem Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch das Strafgesetzbuch (StGB) sind Beispiele für formelle Gesetze.
Das Gegenstück zum formellen Gesetz ist das materielle Gesetz. Ein materielles Gesetz ist jeder Rechtssatz, der eine generell-abstrakte Regelung (= an eine Vielzahl von Adressaten gerichtet und eine Vielzahl von Fällen betreffend) trifft. Die Regelung kann dabei auch von der Exekutive erlassen werden. Beispiele für materielle Gesetze sind Rechtsverordnungen und Satzungen.
Satzungen und Rechtsverordnungen
Eine Satzung ist eine Rechtsvorschrift, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (dazu zählen: Körperschaften, Anstalten) zur Regelung ihrer eignen Angelegenheiten erlassen wird. Das Satzungsrecht muss gesetzlich verliehen worden sein. Ein Beispiel ist das kommunale Satzungsrecht der Landkreise und Kommunen nach Art. 28 Abs. 2 GG.
Rechtsverordnungen werden von Exekutivorganen erlassen. Sie ist ebenfalls eine generell-abstrakte Regelung. Sie unterscheidet sich von den formellen Gesetzen nur dadurch, dass der Normgeber unterschiedlich ist. Der Inhalt betrifft bei beiden generell-abstrakte Regelungen.
Rangordnung der Rechtsvorschriften/Rechtsquellen
International kann man dabei folgende Rangordnung sehen: Völkerrecht (1), Europarecht (2), Bundesrecht (3) und Landesrecht (4).
Die nationale Normenhierarchie (auch: Normenpyramide) sieht wie folgt aus: Verfassung (Grundgesetz), Parlamentsgesetze (formelle Gesetze), Rechtsverordnungen/Satzungen.
Normenhierarchie - Definition & Erklärung - Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit der Normenhierarchie sind folgende Punkte festzuhalten:
- Gesetzgebungskompetenz für Rechtsvorschriften ist in den Art. 70 ff. GG geregelt
- Unterscheidung zwischen materiellen und formellen Gesetzen notwendig
- Internationale Rangordnung: Völkerrecht, Europarecht, Bundesrecht und Landesrecht
- Nationale Rangordnung: Verfassung, Parlamentsgesetze, Rechtsverordnungen/Satzungen