🏠 » Lexikon » I » InsOInsODie Abkürzung InsO steht für Insolvenzordnung.Die Insolvenzordnung regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, das dazu dient, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gleichmäßig zu befriedigen.Artikel, die Dir auch gefallen könnten:NachlassverwaltungLohnpfändungGläubiger VORHERIGER ARTIKELIPR NÄCHSTER ARTIKELICC