Hs.
Die Abkürzung Hs. steht für Halbsatz.
Der Halbsatz ist im juristischen Sprachgebrauch die Stelle des Gesetzeswortlautes, an der sich eine bestimmte Regelung findet.
Die Abkürzung Hs. steht für Halbsatz.
Der Halbsatz ist im juristischen Sprachgebrauch die Stelle des Gesetzeswortlautes, an der sich eine bestimmte Regelung findet.