Handelsgeschäfte
Alle Geschäfte eines Kaufmanns, die rechtlich gesehen zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören.
Unterschieden wird zwischen dem einseitigen Handelsgeschäft, bei dem nur einer der Handelspartner Kaufmann ist, und dem zweiseitigen Handelsgeschäft, bei dem beide am Handel beteiligten Personen Kaufleute sind.