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Grundpfandrecht

Der Begriff Grundpfandrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung für eine Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld.

Alle Grundpfandrechte haben eins gemeinsam, nämlich dass der Berechtigte (Hypotheken-, Grundschuldgläubiger) seine Forderung auf Darlehensrückzahlung bei Nichterfüllung aus dem belasteten Grundstück durch Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Das Grundpfanrecht wird bei Anleihen, Schuldscheindarlehen sowie sonstigen Krediten eingesetzt.

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