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Gesamthandsgemeinschaft

Die Gesamthandsgemeinschaft ist eine Rechtsgemeinschaft, die sich auf einen Komplex von Rechten oder auf ein Vermögen bezieht.

Rechtsträger ist nicht der einzelne Gesamthänder, sondern alle zusammen. Deshalb können in der Regel auch nur alle Gesamthänder gemeinsam über die Rechte der Gemeinschaft verfügen.

Ausnahmen hiervon sind durch Vollmachten möglich. Gesamthandsgemeinschaften sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Erbengemeinschaft.

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