Gesamteigentum
Das Gesamteigentum beschreibt die Art des Miteigentums, bei dem alle Miteigentümer zusammen Eigentümer des betreffenden Objekts sind, aber im Verhältnis zueinander zu einem bestimmten Anteil, der erst nach Auflösung der Gesamthandsgemeinschaft zum Tragen kommt.