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Auslegungsmethoden

In vielen Bereichen der Rechtswissenschaften benötigt man die juristischen Auslegungsmethoden, um den Inhalt von Vorschriften zu ermitteln.

Man unterscheidet vier klassische Auslegungsmethoden in der Rechtsanwendung: die grammatikalische, die systematische, die historische und die telelogische Auslegung.

Die Auslegungsmethoden gehen auf Friedrich Carl von Savigny zurück. Savigny war ein deutscher Jurist, der von 1779 bis 1861 lebte. Er gilt als der Begründer der historischen Rechtsschule. Das Wesensmerkmal der historischen Rechtsschule ist, dass sie das Gesetz nicht als willkürlich vom Gesetzgeber geschaffen ansieht, sondern als eine Rechtsüberzeugung des Volkes begreift.

Die vier klassischen Auslegungsmethoden

Eine Gesetzesauslegung ist immer dann notwendig, wenn für eine Rechtsnorm mehrere Interpretationen (= Auslegungen) in Frage kommen. Die Auslegungsmethoden dienen dazu in derartigen Fällen eine vertretbare Antwort zu finden.

In der Rechtswissenschaft existieren viele unterschiedliche Meinungen und Ansichten, diese sind das Ergebnis von Auslegungen einzelner Personen zu einem bestimmten Inhalt von Vorschriften.

Im Folgenden werden die vier klassischen Auslegungsmethoden nach Savigny kurz dargestellt.

1. Grammatikalische Auslegung

Die grammatikalische Auslegung richtet sich nach dem Wortlaut und dem Wortsinn. Ihr Maßstab ist der Sprachgebrauch einer Rechtsgemeinschaft. Die Vorgehensweise der grammatikalischen Auslegung beginnt damit, zu schauen ob der Begriff von dem Gesetzgeber im Gesetz selbst definiert wurde. Danach kann gefragt werden, was die allgemeine Verkehrsanschauung unter dem Begriff versteht.

2. Systematische Auslegung

Bei der systematischen Auslegung bedient man sich der Einordnung der Norm in den Gesetzeszusammenhang der  gesamten Rechtsordnung. Letztlich wird die auszulegende Vorschrift dabei nur in Beziehung zu anderen Rechtsvorschriften gesetzt und dadurch die Stellung der einzelnen Norm im Gesamtgefüge analysiert. Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Normen so ausgelegt werden sollen, dass sie nicht im Widerspruch zu anderen Normen stehen.

3. Historische Auslegung

Die historische Auslegung kennzeichnet sich dadurch, dass der Norminhalt ermittelt wird, indem man versucht, den Willen des Gesetzgebers bei der Begründung des Gesetzes zu ergründen. Dies kann durch die Heranziehung von Materialien und Begründungen (z.B. Regierungsentwürfe, Protokolle von Plenarsitzungen oder Beschlussempfehlungen von Ausschüssen) im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens geschehen.

In Klausuren spielt die historische Auslegung eine eher untergeordnete Rolle. Dies liegt daran, dass man in einer Klausursituation die Materialien nicht zur Verfügung hat.

4. Teleologische Auslegung

Der Frage nach dem Sinn und Zweck einer Norm geht die teleologische (griechisch: telos = das Ziel) Auslegung nach.
Auslegungsmethoden Definition & Erklärung | Rechtslexikon

Auslegungsmethoden - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit den Auslegungsmethoden ist wichtig zu merken:

  • Begründer der Auslegungsmethoden: Friedrich Carl von Savigny
  • Man unterscheidet vier klassische Auslegungsmethoden
  • Grammatikalische Auslegung
  • Systematische Auslegung
  • Historische Auslegung
  • Teleologische Auslegung

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