Antrag
Ein Antrag ist der juristische Begriff für ein Angebot.
Wer einen Antrag abgibt, unterbreitet also ein rechtsverbindliches konkretes Angebot, z. B. zum Verkauf einer Ware zu einem bestimmten Preis.
Wird dieser Antrag vom Kunden angenommen, so kommt ein Vertrag (hier ein Kaufvertrag) zu Stande.