ZVA
Die Abkürzung ZVA steht für Zwangsvollstreckungsauftrag.
Auf Antrag durch den Gläubiger führen die Gerichtsvollzieher Vollstreckungen zum Beispiel aus Zahlungstiteln gegen einen Schuldner durch.
Die Abkürzung ZVA steht für Zwangsvollstreckungsauftrag.
Auf Antrag durch den Gläubiger führen die Gerichtsvollzieher Vollstreckungen zum Beispiel aus Zahlungstiteln gegen einen Schuldner durch.