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Werklieferungsvertrag

Ein Werklieferungsvertrag ist eine spezielle Form des Werkvertrags, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Werk aus einem von ihm selbst zu beschaffenden Stoff bzw. Material herzustellen und es dem Besteller gegen Zahlung des Werklohns zu übereignen.

Handelt es sich bei dem erstellten Werk um eine vertretbare Sache, die durch andere gleicher Art ersetzt werden kann, so gilt beim Werklieferungsvertrag das Kaufvertragsrecht. Wird dagegen ein Unikat (z. B. ein maßgeschneidertes Kostüm) angefertigt, so wird das Werkvertragsrecht zu Grunde gelegt.

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