VU
Die Abkürzung VU steht für Versäumnisurteil.
Ein Versäumnisurteil kann ergehen, wenn ein Kläger oder ein Beklagter nicht zu einem
Gerichtstermin erscheint oder erscheint aber nicht verhandelt.
Die Abkürzung VU steht für Versäumnisurteil.
Ein Versäumnisurteil kann ergehen, wenn ein Kläger oder ein Beklagter nicht zu einem
Gerichtstermin erscheint oder erscheint aber nicht verhandelt.