RPflG
Die Abkürzung RPflG steht für Rechtspflegergesetz.
Das Rechtspflegergesetz richtet sich an Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften, die übertragenen Aufgaben wahrnehmen.
Die Abkürzung RPflG steht für Rechtspflegergesetz.
Das Rechtspflegergesetz richtet sich an Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften, die übertragenen Aufgaben wahrnehmen.