RGZ
Die Abkürzung RGZ steht für Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen.
Die Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen sind eine amtliche Sammlung der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen des deutschen Reichsgerichts.
Die Abkürzung RGZ steht für Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen.
Die Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen sind eine amtliche Sammlung der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen des deutschen Reichsgerichts.