🏠 » Lexikon » O » OStA

OStA

Die Abkürzung OStA steht für Oberstaatsanwalt.

Der Oberstaatsanwalt ist Abteilungsleiter einer Staatsanwaltschaft, führt die Fachaufsicht über die Staatsanwälte seiner Abteilung und bearbeitet besonders herausragende Verfahren selbst.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel OStA
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon