🏠 » Lexikon » O » OStAOStADie Abkürzung OStA steht für Oberstaatsanwalt.Der Oberstaatsanwalt ist Abteilungsleiter einer Staatsanwaltschaft, führt die Fachaufsicht über die Staatsanwälte seiner Abteilung und bearbeitet besonders herausragende Verfahren selbst.Artikel, die Dir auch gefallen könnten:StAGStAZVG VORHERIGER ARTIKELOSZE NÄCHSTER ARTIKELOLV