🏠 » Lexikon » L » LSGLSG Die Abkürzung LSG steht für Landessozialgericht.Das Landessozialgericht ist eine mittlere Instanz innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit, entscheidet als Berufungs- und Beschwerdegericht über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten des Sozialrechts. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:SozialgerichteSGGSigG VORHERIGER ARTIKELLT NÄCHSTER ARTIKELLS