LAG
Die Abkürzung LAG steht für Landesarbeitsgericht.
Das Landesarbeitsgericht ist in Deutschland ein oberes Landesgericht auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Die Abkürzung LAG steht für Landesarbeitsgericht.
Das Landesarbeitsgericht ist in Deutschland ein oberes Landesgericht auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit.