HV
Die Abkürzung HV steht für Hauptverhandlung.
Die Hauptverhandlung ist nach nach deutschem Strafprozessrecht der Kernbestandteil jedes Strafverfahrens.
Die Abkürzung HV steht für Hauptverhandlung.
Die Hauptverhandlung ist nach nach deutschem Strafprozessrecht der Kernbestandteil jedes Strafverfahrens.