🏠 » Lexikon » G » GStAGStADie Abkürzung GStA steht für Generalstaatsanwalt.Der Generalstaatsanwalt ist der Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes.Artikel, die Dir auch gefallen könnten:RPflOStARP VORHERIGER ARTIKELGKosfG NÄCHSTER ARTIKELGnR