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Einschreiben

Postsendungen können gegen eine zusätzliche Gebühr als Einschreiben verschickt werden.

Dabei erhält der Absender bei der Einlieferung vom Postamt eine Bescheinigung, mit der er die rechtzeitige Verschickung der Sendung (z.B. eine termingerechte Kündigung) beweisen kann.

Ferner muss der Empfänger den Eingang der Sendung quittieren.

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Rechtslexikon