Actio pro socio
Der lateinische Satz Actio pro socio bedeutet übersetzt Klage eines Gesellschafters für die anderen Gesellschafter als Prozessstandschafter (vgl. § 705 BGB).
Der lateinische Satz Actio pro socio bedeutet übersetzt Klage eines Gesellschafters für die anderen Gesellschafter als Prozessstandschafter (vgl. § 705 BGB).