Actio negatoria
Der lateinische Satz Actio negatoria bedeutet übersetzt Klage wegen Eigentumsstörung des Eigentums im römischen Recht (vgl. § 1004 BGB).
Der lateinische Satz Actio negatoria bedeutet übersetzt Klage wegen Eigentumsstörung des Eigentums im römischen Recht (vgl. § 1004 BGB).