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Actio ad mobile est mobilis, ad immobile immobilis

Der lateinische Satz Actio ad mobile est mobilis, ad immobile immobilis bedeutet übersetzt Eine Klage über bewegliches Gut ist beweglich, über unbewegliches unbeweglich. Über Grundstücke und Grundstücksrechte kann man nur vor dem Gericht desjenigen Ortes klagen, an dem das Grundstück liegt.

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