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Grundrechte und Demokratie

Die ersten Grundrechtskataloge entstanden nicht durch Zufall gerade in den ersten demokratischen Verfassungen der Neuzeit. Beide – Grundrechte und Demokratie – hatten sich in Abgrenzung zu den Staatsformen entwickelt, die diese Elemente nicht gewährleisteten.

Zwischen den einzelnen Rechtsinhalten und der politischen Mitsprache des Volkes wurde teilweise gar nicht unterschieden. Durch mehr Mitsprache an den politischen Entscheidungen erhoffte man sich mit einem größeren Einfluss auf die Rechtsgestaltung auch einen größeren Einfluss auf die Schaffung und Ausgestaltung von Grundrechten.

Nicht zuletzt sahen die frühen demokratischen Verfassungen ihre Rechtfertigung ja gerade in der Garantie von Grundrechten als Naturrecht des Menschen.

Grundrechte sind ein integraler Bestandteil demokratischer Verfassungen

Es war nicht von Anfang an klar, dass Grundrechte ein integraler Bestandteil demokratischer Verfassungen sein müssten.  Zugespitzt hieße das: In einer Demokratie, einfach nur verstanden als Herrschaft der Mehrheit, könnten Grundrechte Fremdkörper sein, weil sie schließlich diese Mehrheit unter Umständen daran hindern, ihren Willen durchzusetzen.

Im Falle des Grundgesetzes dürfen die Garantie der Menschenwürde und der Kern der Grundrechte, der die Menschenwürde schützt, ja noch nicht einmal mit zwei Dritteln der Stimmen in Bundestag und Bundesrat angetastet werden, sie sind also sogar der Verfassungsänderung entzogen.

Verständnis von Grundrechten und heutiger Demokratie

[sam id="13" codes="true"]Für unser heutiges Verständnis von Demokratie bilden Grundrechte und Demokratie aber keinen Widerspruch – im Gegenteil: Gerade die Grundrechte sichern die Demokratie.

Zum einen weil sie, zusammen mit Staatsprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, eine unumschränkte Diktatur der Mehrheit verhindern und damit nach unserem Verständnis die Staatsform erst legitimieren.

Zum anderen aber, weil Demokratie ohne Grundrechte kaum funktionieren würde.

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