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Strafrecht als Schwerpunkt im Studium und Beruf

In der juristischen Ausbildung in Deutschland nimmt das Strafrecht wenig Raum ein, wird aber trotzdem als eigene Kategorie betrachtet. An der Universität ist eine Spezialisierung in diese Richtung kaum möglich, auch in der Referendarzeit müssen alle Stationen gleichermaßen durchlaufen werden. Je nach Ausbildungs- und Prüfungsordnung kann man es als Wahlfach wählen und Anwalts- und Wahlstation im Referendariat bei einem Strafverteidiger abzuleisten suchen.

Nach dem 2. Staatsexamen – eine entsprechende Punktzahl vorausgesetzt – gibt es die Möglichkeit, Staatsanwalt oder Strafrichter zu werden. Oft wird auch der Einstieg über die Staatsanwaltschaft gewählt, um später ins Richteramt zu wechseln. Auf der anderen Seite steht die Möglichkeit, als niedergelassener Anwalt durch Fortbildung Fachanwalt für Strafrecht zu werden.

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