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Frankfurter Tabelle

Die als Frankfurter Tabelle bekannte Liste wurde Mitte der 1980er-Jahre von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main erstellt und eingeführt, um die Berechnung von Reisepreisminderungen bei berechtigten Reisemängeln einer Pauschalreise zu erleichtern.

Obwohl die Liste nicht mehr aktualisiert wird, dient sie bis heute als Orientierung, ist aber weder für Gerichte noch für Reiseveranstalter verbindlich.

Wie stark der Preis bei einer Reise tatsächlich gemindert werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab und muss gesondert betrachtet werden.

Was ist die Frankfurter Tabelle?

Die Frankfurter Tabelle ist eine von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main erstellte Liste zur Abschätzung der Höhe von Gewährleistungsansprüchen (Reisepreisminderungen) bei berechtigten Reisemängeln einer Pauschalreise.

Die Frankfurter Tabelle ist am Landgericht Frankfurt am Main entstanden, da eine besonders hohe Zahl an Reisevertragsfällen am Landgericht verhandelt wurden. Das liegt einerseits an der Ortsansässigkeit diverser Reiseveranstalter in der Region und andererseits an der Zuständigkeit des Landgerichts als Berufungsgericht für das Amtsgericht Bad Homburg von der Höhe.

Da die Frankfurter Tabelle keine Gesetzeskraft besitzt, wird sie nicht von allen Gerichten verwendet. Sie enthält nur Richtsätze und dient ausschließlich als Leitfaden oder Orientierungshilfe. Der Übersicht halber umfasst die Reisemängeltabelle vier Kategorien:

  • Unterkunft - Gruppe I
  • Verpflegung - Gruppe II
  • Transport - Gruppe III
  • Sonstiges - Gruppe IV

Wie ist die Frankfurter Tabelle zu benutzen?

Folgende Punkte müssen bei der Berechnung der Preisminderung beachtet werden:

  • Geringfügige Beeinträchtigungen werden nicht berücksichtigt.
  • Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich bei Rahmensätzen nach der Intensität der Beeinträchtigung.
  • Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis der Reise erhoben.
  • Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert und auf den Gesamtpreis angewendet.
  • Ist die Reise durch einzelne Mängel oder durch Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters schuldhaft erheblich in ihrer Gesamtheit beeinträchtigt worden, so kann die Preisminderung bis zum vollen Reisepreis steigen (§ 651 f Abs. 2 BGB).

Weitere Punkte zur Berechnung der Preisminderung können herangezogen werden:

  • Flugverspätungen werden immer als Sonderfall gewertet. Bei einer Verspätung ab drei Stunden ist immer ein Anspruch auf Entschädigung, unabhängig von anderen Erstattungen möglich.
  • Erstattung bei Gepäckverspätung sind immer möglich. Eine Preisminderung von 20 bis 25% sind möglich. Des Weiteren muss der Reiseanbieter die Kosten für Ersatzprodukte erstatten und bei Verlust von Gepäck dessen Inhalt ersetzen.
  • Ein Schadensersatz für entgangene Urlaubszeit ist auch möglich. Ist die Reise erheblich in ihrer Durchführung beeinträchtigt, kann Schadensersatz für die entgangene Urlaubszeit geltend gemacht werden.
  • Kündigung einer Reise nur schwer möglich. Der Vertrag kann nur bei schwerwiegende Unannehmlichkeiten oder mehreren Defiziten (Versäumnisse, die ein Gesamtausmaß von 20 % übersteigen) außerordentlich gekündigt werden.

Minderungen durch Mängel bei der Unterkunft (Gruppe I)

Mängelin %Bemerkung
Abweichung von dem gebuchten Objekt10-15je nach Entfernung
Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)10-15
Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk)10-15
Abweichende Art der Zimmer
a) Doppel- statt Einzelzimmer20
b) Dreibett- statt Einzelzimmer25
c) Dreibett- statt Doppelzimmer20-25Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden
d) Vierbett- statt Doppelzimmer20-30Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden
Mängel in der Ausstattung des Zimmers
a) zu kleine Fläche5-10
b) fehlender Balkon5-10bei Zusage/je nach Jahreszeit
c) fehlender Meerblick5-10bei Zusage
d) fehlendes (eigenes) Bad/WC15-25bei Buchung
e) fehlendes (eigenes) WC15
f) fehlende (eigene) Dusche10bei Buchung
g) fehlende Klimaanlage10-20bei Zusage/je nach Jahreszeit
h) fehlendes Radio/TV5bei Zusage
i) zu geringes Mobiliar5-15
j) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)10-50
k) Ungeziefer10-50
Ausfall von Versorgungseinrichtungen
a) Toilette15
b) Bad/Warmwasserboiler15
c) Stromausfall/Gasausfall10-20
d) Wasser10
e) Klimaanlage10-20je nach Jahreszeit
f) Fahrstuhl5-10je nach Etage
Service
a) vollkommener Ausfall25
b) schlechte Reinigung10-20
c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)5-10
Beeinträchtigungen
a) Lärm am Tage5-25
b) Lärm in der Nacht10-40
c) Gerüche5-15
Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)20-40je nach Art der Projektzusage (z.B. Kururlaub)
Alle Angaben ohne Gewähr!

Minderungen durch Mängel in der Verpflegung (Gruppe II)

Mängelin %Bemerkung
Vollkommener Ausfall50
Inhaltliche Mängel
a) eintöniger Speisenzettel5
b) nicht genügend warme Speisen10
c) Verdorbene (ungenießbare) Speisen20-30
Service
a) Selbstbedienung (statt Kellner)10-15
b) lange Wartezeiten5-15
c) Essen in Schichten10
d) Verschmutzte Tische5-10
e) Verschmutztes Geschirr, Besteck10-15
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal5-10bei Zusage
Alle Angaben ohne Gewähr!

Minderungen durch Mängel beim Transport (Gruppe III)

Mängelin %Bemerkung
Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus5des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
Ausstattungsmängel
a) Niedrigere Klasse10-15
b) Erhebliche Abweichung vom normalen Standard5-10
Service
a) Verpflegung5
b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)5
Auswechslung des Transportmittelsder auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum HotelKosten des Ersatztransportmittels

Minderungen durch sonstige Mängel (Gruppe IV)

Mängelin %Bemerkung
Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool10-20bei Zusage
Fehlendes Hallenbadbei Zusage
a) bei vorhandenem Swimmingpool10soweit nach Jahreszeit benutzbar
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool20
Fehlende Sauna5bei Zusage
Fehlender Tennisplatz5-10bei Zusage
Fehlendes Mini-Golf3-5bei Zusage
Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule5-10bei Zusage
Fehlende Möglichkeit zum Reiten5-10bei Zusage
Fehlende Kinderbetreuung5-10bei Zusage
Unmöglichkeit des Badens im Meer10-20je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
Verschmutzter Strand10-20bei Zusage
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme5-10Je nach Ersatzmöglichkeit
Fehlende Snack- oder Strandbar0-5bei Zusage
Fehlendes Restaurant oder Supermarktbei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit
a) bei Hotelverpflegung0-5
b) bei Selbstverpflegung10-20
Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure)5-15bei Zusage
Fehlende Boutique oder Ladenstraße0-5je nach Ausweichmöglichkeit
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten20-30des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
Fehlende Reiseleitung
a) bloße Organisation0-5
b) bei Besichtigungsreisen10-20
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung20-30bei Zusage
Zeitverlust durch notwendigen Umzug
a) im gleichen Hotel1/2 Taganteiliger Reisepreis für halben Tag
b) in anderes Hotel1 Taganteiliger Reisepreis für einen Tag
Alle Angaben ohne Gewähr!

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