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Erbschaften und Schenkungen in Deutschland

Eine Erbschaft ist ein Vermögen oder Eigentum, das einer Person nach dem Tod einer anderen Person hinterlassen wird. Die Person, die das Vermögen oder Eigentum erbt, wird als Erbe bezeichnet.

Eine Erbschaft oder Schenkung in Deutschland kann aus verschiedenen Arten von Vermögenswerten, wie zum Beispiel Immobilien, Geld, Sammlerstücken oder Kunstwerken, bestehen. In Deutschland gibt es spezielle Vorschriften für die Abwicklung von Erbschaften und Schenkungen, die in dem Gesetz über das Erbrecht festgelegt sind.

Es existieren auch bestimmte Steuersätze, die auf Schenkungen und Erbschaften erhoben werden können. Die Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der Erbschaft und der Beziehung des Erben zum Erblasser.

Wichtig: Erbschaften und Schenkungen sind in Deutschland steuerpflichtig!

Wieviel meines Erbes oder Schenkung muss ich versteuern?

Die Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der Erbschaft und der Beziehung des Erben zum Erblasser.

Bei der Besteuerung des Erbes oder Schenkung greifen auch die sogenannten Freibeträge in Deutschland. Die Freibeträge bei der Erbschaft oder Schenkung sind Beträge, die bei der Berechnung von Erbschaftsteuern nicht berücksichtigt werden.

In Deutschland gibt es verschiedene Freibeträge, die je nach der Beziehung des Erben zum Erblasser und der Höhe der Erbschaft gelten.

Die Höhe der  Freibeträge und die eigentlichen Steuersätze sind aus den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Erbschaftsteuertabelle - Steuersatz bei der Erbschaftsteuer

Erbschaft bisSteuersatz in Steuerklasse ISteuersatz in Steuerklasse IISteuersatz in Steuerklasse III
75.000 Euro7%15%30%
300.000 Euro11%20%30%
600.000 Euro15%25%30%
6.000.000 Euro19%30%30%
13.000.000 Euro23%35%50%
26.000.000 Euro27%40%50%
Mehr30%43%50%
Alle Angaben ohne Gewähr!

Erbschaftsteuertabelle - Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

LebenskonstellationFreibetrag (§ 16 ErbStG)Steuerklasse (§ 15 ErbStG)
Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft500.000 EuroI
Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie für Stief- und Adoptivkinder400.000 EuroI
Enkelkinder200.000 EuroI
Urenkel; für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft100.000 EuroI
Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft20.000 EuroII
Alle anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft20.000 EuroIII
Alle Angaben ohne Gewähr!

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