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Nebengebiete im Strafrecht

Das Strafrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Rechtsordnung und regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat im Hinblick auf strafbares Verhalten.

Neben den zentralen Bereichen des Strafrechts gibt es jedoch auch verschiedene Nebengebiete, die sich mit speziellen Aspekten der Kriminalität und ihrer Bekämpfung auseinandersetzen. Diese Nebengebiete sind essenziell für ein umfassendes Verständnis und eine effektive Anwendung des Strafrechts.

Im Folgenden werden die wichtigsten Nebengebiete des Strafrechts vorgestellt: Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Kriminologie, Wirtschaftsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Jugendstrafrecht im Strafrecht

Das Jugendstrafrecht stellt ein besonderes Teilgebiet des Strafrechts dar, das speziell auf die Bedürfnisse und Besonderheiten junger Straftäter zugeschnitten ist.

Ziel ist es, durch erzieherische Maßnahmen und Resozialisierung die Rückfallquote zu senken und jungen Menschen eine zweite Chance zu geben.

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht liegt der Fokus weniger auf Bestrafung, sondern vielmehr auf der Förderung der positiven Entwicklung des Jugendlichen.

Strafvollzug im Strafrecht

Der Strafvollzug betrifft die Umsetzung und Durchsetzung von Freiheitsstrafen und anderen strafrechtlichen Sanktionen.

Dieses Gebiet des Strafrechts befasst sich mit den Bedingungen und Abläufen in Justizvollzugsanstalten sowie mit den Rechten und Pflichten der Inhaftierten.

Ziel des Strafvollzugs ist nicht nur die Verwahrung, sondern auch die Resozialisierung der Straftäter, um ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Kriminologie im Bereich Strafrecht

Die Kriminologie ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen von Kriminalität auseinandersetzt.

Sie untersucht kriminelles Verhalten, die Wirksamkeit von Strafgesetzen und die sozialen Reaktionen auf Kriminalität.

Kriminologische Erkenntnisse sind von großer Bedeutung für die Entwicklung präventiver Maßnahmen und die Verbesserung strafrechtlicher Sanktionen.

Wirtschaftsstrafrecht im Bereich Strafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht beschäftigt sich mit Straftaten im Bereich der Wirtschaft, wie etwa Betrug, Korruption, Insiderhandel und Geldwäsche.

Dieses Teilgebiet des Strafrechts erfordert spezielles Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge und die Funktionsweise von Märkten.

Angesichts der zunehmenden Komplexität der Wirtschaftskriminalität und ihrer globalen Dimensionen gewinnt das Wirtschaftsstrafrecht stetig an Bedeutung.

Ordnungswidrigkeitenrecht im Strafrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst weniger schwerwiegende Verstöße, die nicht als Straftaten, sondern als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden.

Diese Verstöße werden in der Regel mit Geldbußen geahndet und betreffen häufig Bereiche wie den Straßenverkehr, den Umweltschutz und die öffentliche Sicherheit.

Ziel des Ordnungswidrigkeitenrechts ist es, die öffentliche Ordnung zu wahren und Verhaltensweisen zu sanktionieren, die das Gemeinwesen beeinträchtigen.

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