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Was ist ein Kaufvertrag? - Nachhilfe Video

In diesem Lernvideo erfährst du mehr über den Kaufvertrag. Du lernst, was ein Kaufvertrag nach dem BGB überhaupt ist, wie er entsteht und welche Voraussetzungen er hat. Zudem wird anhand eines kurzen Beispiels erklärt, welche Rechte ein Käufer bei Mängeln der Kaufsache hat.

Transkription zum Video: Was ist ein Kaufvertrag?

Was ist ein Kauvertrag nach dem BGB und welche Voraussetzungen hat er?

Der Kaufvertrag ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch als einer der zentralen Vertragstypen geregelt.

Er kommt zustande, wenn zwei Parteien – der Verkäufer und der Käufer – sich darüber einig sind, dass eine Sache z.B. eine Ware oder eine Immobilie oder ein Recht gegen Zahlung eines Kaufpreises von der einen Partei auf die andere übertragen wird.

Die wesentlichen Regelungen zum Kaufvertrag finden sich in den Paragraphen 433 fortfolgende des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Vertragsabschluss. Der Kaufvertrag wird durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – geschlossen.

Dabei verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übereignen, und der Käufer verpflichtet sich, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Pflichten des Verkäufers. Der Verkäufer hat die Hauptpflicht, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen (nach § 433 Abs. 1 BGB).

Zudem muss die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln sein.

Pflichten des Käufers. Der Käufer ist hauptsächlich dazu verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (nach § 433 Abs. 2 BGB)

Die Gewährleistungsrechte. Treten nach dem Kauf Mängel an der Sache auf, so sieht das BGB Gewährleistungsrechte vor.

Der Käufer kann je nach Situation Nacherfüllung (zum Beispiel in Form einer Reparatur oder Nachlieferung), Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz verlangen.

Hierzu ein Beispiel. Herr Müller möchte ein neues Fahrrad kaufen und findet in einem Online-Shop ein Modell, das ihm gefällt.

Der Verkäufer bietet das Fahrrad für 500 Euro an. Herr Müller entschließt sich zum Kauf und schickt eine Bestellung ab, womit er das Angebot des Verkäufers annimmt.

Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung und somit den Abschluss des Kaufvertrags.

Nach dem Kaufvertrag ist der Verkäufer verpflichtet, das Fahrrad an Herrn Müller zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen.

Das Fahrrad muss zudem frei von Mängeln sein. Herr Müller ist im Gegenzug verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis von 500 Euro zu zahlen und das Fahrrad abzunehmen.

Drei Tage nach der Lieferung stellt Herr Müller fest, dass die Gangschaltung des Fahrrads defekt ist. Aufgrund der Gewährleistungsrechte nach dem BGB kann Herr Müller nun vom Verkäufer die Reparatur der Gangschaltung verlangen. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, könnte er auch eine Minderung des Kaufpreises, den Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz verlangen.

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