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Der Kaufmannsbegriff - Nachhilfe Video

In diesem Nachhilfe Video zum Thema "Der Kaufmannsbegriff" erklären wir die Grundlagen zum Kaufmannsbegriffs - kurz und bündig. Viel Spaß bei diesem interessanten Lern-Nugget!

Transkription zum Video: Der Kaufmannsbegriff

Heute beschäftigen wir uns mit dem Kaufmannsbegriff. Was genau zeichnet einen Kaufmann aus und welche Arten gibt es eigentlich?

Hast du dich auch schon einmal gefragt, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit man von einem Kaufmann im rechtlichen Sinne sprechen kann?

Schauen wir uns doch einmal näher an, was einen Kaufmann definiert und welche Kaufmannsarten es eigentlich gibt.

Istkaufmann (nach § 1 HGB): Dies ist die grundlegendste Form des Kaufmanns.

Jemand wird als Istkaufmann bezeichnet, wenn er ein Handelsgewerbe betreibt. Das bedeutet, dass seine Unternehmung eine gewisse Größe und einen gewerblichen Charakter hat, der über kleine Gewerbebetriebe oder freie Berufe hinausgeht.

Die Eintragung ins Handelsregister ist für den Istkaufmann verpflichtend.

Kannkaufmann (nach § 2 und § 3 HGB): Hier werden 2 Unterformen unterschieden.

Kleingewerbetreibender (nach § 2 HGB): Ein Kleingewerbetreibender, dessen Unternehmen nicht die Merkmale eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs aufweist, kann sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und wird dadurch zum Kannkaufmann.

Diese Option ermöglicht es kleineren Unternehmungen, die Vorteile des Kaufmannsstatus zu genießen.

Land- und Forstwirtschaft (nach § 3 HGB): Betreiber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben können sich ebenfalls freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und werden dadurch zu Kannkaufleuten.

Formkaufmann (nach § 6 HGB): Dies sind Handelsgesellschaften, die unabhängig von der Art ihres Geschäftes immer als Kaufleute gelten.

Dazu zählen zum Beispiel Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften auf Aktien.

Fiktivkaufmann (nach § 5 HGB): Wenn ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, aber die Voraussetzungen eines Istkaufmanns nicht erfüllt, gilt es dennoch als Kaufmann.

Dies ist oft bei fehlerhaften Eintragungen der Fall.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es den Istkaufmann,Kannkaufmann, Formkaufmann und den Fiktivkaufmann gibt. Als Sonderform gibt es noch den Scheinkaufmann. Dieser erweckt nur den Anschein als wäre er ein echter Kaufmann, obwohl er es faktisch nicht ist. Dennoch muss er sich als solcher behandeln lassen. Das waren die verschiedenen Arten von einem Kaufmann.

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