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Das Deliktsrecht - Nachhilfe Video

In diesem Lernvideo geht es um das Deliktsrecht. Zentral wird der § 823 BGB behandelt und anhand von Beispielen praxisnah erklärt. Zudem werden die wesentlichen Voraussetzungen behandelt.

Transkription zum Video: Deliktsrecht

Was ist das Deliktsrecht im Zivilrecht?

Das Deliktsrecht ist geregelt in den Paragraphen 823 fortfolgende des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es behandelt die Voraussetzungen, unter denen eine Person für Schäden haftet, die sie einer anderen Person zufügt.

Im Folgenden werden die Grundlagen des Deliktsrechts erläutert, relevante Paragraphen vorgestellt und dies anhand von Beispielfällen verdeutlicht.

Die Grundprinzipien des Deliktsrechts.

Das Deliktsrecht basiert auf dem Prinzip, dass jeder für den von ihm verursachten Schaden verantwortlich ist.

Es schützt somit die Rechtsgüter der Bürger wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte.

Der § 823 Abs. 1 BGB.

Der § 823 Abs. 1 BGB ist die zentrale Norm des Deliktsrechts. Er besagt, dass eine Person, die vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.

Hierzu ein Beispiel. Wenn A beim Rückwärtsfahren mit seinem Auto das Fahrrad von B beschädigt, verletzt A das Eigentumsrecht von B und kann nach § 823 Abs. 1 BGB zum Schadenersatz verpflichtet werden.

Der § 823 Abs. 2 BGB.

Diese Vorschrift erweitert die Haftung auf die Verletzung von Gesetzen, die auch dazu dienen, den Einzelnen zu schützen.

Wer gegen ein solches Schutzgesetz verstößt, haftet für den dadurch entstandenen Schaden.

Hierzu ein Beispiel. Wenn C gegen das Verbot der Lärmbelästigung (welches ein Schutzgesetz ist) verstößt und dadurch D Nacht für Nacht nicht schlafen kann, kann D gemäß § 823 Abs. 2 BGB Schadensersatzansprüche gegen C geltend machen.

Die Kausalität und das Verschulden.

Für eine Haftung im Deliktsrecht müssen Kausalität und Verschulden nachgewiesen werden. Es muss ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Verhalten der schädigenden Person und dem eingetretenen Schaden bestehen.

Zudem wird entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorausgesetzt.

Das Deliktsrecht ermöglicht es Geschädigten, Schadensersatz für erlittene Verluste zu erhalten, und setzt rechtliche Grenzen für individuelles Verhalten.

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