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Was ist Strafrecht? – Strafrecht in Deutschland

In den nachfolgenden Beiträgen erfährt der Leser etwas darüber, zu welchem Rechtsgebiet das Strafrecht zählt und welche Funktionen das Strafrecht hat. Abschließend wird ein Überblick zum Strafgesetzbuch (StGB) gegeben.

Nach dem Durcharbeiten dieser Beiträge, kann der Leser eine Zuordnung des Strafrechts in das deutsche Rechtsgebiet vornehmen. Zudem kann er die Funktionen des Strafrechts nennen und kennt den groben Aufbau des StGB.

Das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts

Unterschieden wird in der deutschen Rechtsordnung zwischen dem privaten und dem öffentlichen Recht. Das private Recht regelt die Beziehungen der Bürger untereinander, das öffentliche Recht behandelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger(n). Das alleinige Gewaltmonopol liegt in der Bundesrepublik Deutschland beim Staat, auch das Recht, Strafen zu verhängen und deren Vollzug umzusetzen. Das Strafrecht ist daher Teil des öffentlichen Rechts.

Im Strafrecht erfolgt wiederum eine Unterteilung in das materielle und das formelle Strafrecht:

  • Das materielle Strafrecht regelt die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen von Straftaten. Es wird festgelegt, welches Verhalten eine Straftat darstellt sowie die Art der Strafen und Regelungen bezüglich der Strafhöhe.
  • Im formellen Strafrecht sind die Regeln aufgeführt, nach denen ein Strafverfahren abläuft. Es legt also Verfahrensfragen fest, so z. B. das Nachweisverfahren (Strafprozess) und den Strafvollzug.

Funktion des Strafrechts

Der Schutz von Rechtsgütern durch Bekämpfung sozialschädlichen Verhaltens ist die zentrale Aufgabe des Strafrechts. Dort wo Konflikte und Streitfälle im menschlichen Zusammenleben zu sozialschädlichen Verhaltensweisen führen, welche z. B. die Grundwerte und den Rechtsfrieden einer Gesellschaft gefährden, stellt die Rechtsordnung derartige Verhaltensweisen unter Strafe.

Indem das Rechts gegenüber dem Unrecht durchgesetzt wird, soll der Erhalt des Rechtsfriedens gewahrt und das Gemeinwohl gefördert werden. Dabei wird durch den Gesetzgeber zwischen Rechtsgütern der Gemeinschaft sowie des Einzelnen, die einen besonderen Schutz genießen, unterschieden:

  • Im § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) finden sich die geschützten Rechtsgüter des Einzelnen. Dazu gehören u.a. höchstpersönliche Rechtsgüter, wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die untrennbar mit ihrem Träger verbunden sind. Im Weiteren die nicht höchstpersönlichen Rechtsgüter, wie Vermögen und Eigentum, die auch nicht auf andere Personen übertragen werden können. Ein Verstoß, z. B. in Form eines Morden, einer Körperverletzung, Entführung oder eines Diebstahls wird mit Strafe geahndet.
  • Bei den elementaren Werten und Prinzipien, die den grundlegenden Aufbau und Bestand des Staates sichern, handelt es sich um Rechtsgüter der Gemeinschaft. Dazu zählen beispielsweise der Friede, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und der Bestand des Staates sowie die Wahrung der öffentlichen Ordnung.

Überblick zum Strafgesetzbuch

Für das heutige Strafgesetzbuch war das Reichsstrafengesetzbuch von 1871, welches selbst seine Wurzeln im Preußischen StGB von 1851 hatte, die Grundlage. Am 01.01.1975 trat nach durchgreifenden Reformen, vor allem in den 60er/70er Jahren, eine Neufassung des StGB in Kraft. Das 6. Strafrechtsreformgesetz vom 26.01.1998 aber bildete die bedeutendste Änderung der jüngeren Zeit.

Im Aufbau des Strafgesetzbuches (StGB) spiegelt sich der Rechtsgüterschutz wider.  Der Allgemeine Teil (§§ 1 – 79 StGB) umfasst die Aspekte die alle Straftaten betreffen, wie z. B. die Schuldfähigkeit und die Rechtsfolgen einer Straftat. Im besonderen Teil werden zunächst Straftaten gegen geschützte Rechtsgüter der Gemeinschaft, wie z. B. Frieden, Demokratie, Rechtsstaat und anschließend des Einzelnen, wie z. B. Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum aufgelistet.

Wie der Aufbau des BGB erfolgt der Aufbau de StGB dem juristischen Prinzip des „Vor-die-Klammer-Ziehens“, um inhaltliche Doppelungen zu vermeiden und den Umfang des Gesetzestextes zu reduzieren.

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