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Rechtswissenschaft - Was ist Rechtswissenschaft?

Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Auslegung rechtlicher Quellen, wie Gesetze, Verwaltungsvorschriften usw. Zur wissenschaftlichen Durchdringung gehört dabei die Beschäftigung mit den Grundlagenfächern, Rechtsgeschichte, -soziologie, -philosophie, -theorie und –politik. Für die Anwendung von Recht sind auch Methodenlehre und Dogmatik unerlässlich.

Rechtswissenschaft ist ein beliebtes Studium, weil es zu einem Verständnis vieler Sachverhalte führt und sich nach dem Abschluss mit unterschiedlichsten Branchen kombinieren lässt.

Nicht jeder Jurist wird Richter oder Anwalt – in den meisten großen Firmen gibt es Rechtsabteilungen, wo viele Juristen dauerhaft beschäftigt sind, ebenso bei Banken und Versicherungen. Genauso aber gibt es Absolventen juristischer Fakultäten in den Medien, in der Politik und praktisch überall, wo das Wissen um Zusammenhänge und rechtliche Möglichkeiten erforderlich sind.

Im Rechtswissenschaft-Studium werden diese Fächer eher als Nebenfächer gelehrt und man befasst sich hauptsächlich mit den drei großen Bereichen Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht.

Zivilrecht in der Rechtswissenschaft

Zivilrecht wiederum ist die Summe aller Gesetze, die die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichrangigen Rechtssubjekten regeln. Sobald eine Behörde oder sonstige staatliche Institution sich auf den freien Markt begibt, unterliegt auch sie den Regeln des Zivilrechts.

Öffentliches Recht in der Rechtswissenschaft

Öffentliches Recht beginnt mit dem Grundgesetz und beinhaltet alle Teile des Rechts, bei denen ein Über-/Unterordnungsverhältnis vorliegt. Dies beginnt mit dem Grundgesetz, das insbesondere in den Grundrechten, Art. 1 – 20, die Basis für die Rechte des Menschen gegenüber dem Staat und im weiteren sonstiges staatliches Handeln grundsätzlich regelt. Alle Prozessordnungen, selbst die, die das Zivilverfahren regelt, gehören zum öffentlichen Recht.

Strafrecht in der Rechtswissenschaft

Strafrecht – zu dem auch Ordnungswidrigkeiten und spezielle Regeln in einzelnen Gesetzen zählen – gehört prinzipiell auch zum öffentlichen Recht. Nirgendwo sonst wird das Staat-Bürger-Verhältnis deutlicher als in einem Verfahren, in dem der Staat strafend in das Privatleben des Bürgers eingreifen kann. Um diese Eingriffe rechtsstaatskonform zu regeln, ist aber gerade das Straf- und Strafverfahrensrecht detailliert geregelt und muss in jeder Nuance sich am Grundgesetz messen lassen.

Internationales- und Europarecht

Zunehmend wichtig werden Rechtsgebiete, die noch vor nicht allzu langer Zeit im Studium wenig Beachtung fanden: Internationales Recht und Europarecht. Große Teile davon zählen wiederum zum Öffentlichen Recht, aber gerade im internationalen Kauf- und Vertragsrecht gibt es auch viele Regelungen, die zivilrechtlicher Natur sind.

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