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Öffentliches Recht Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen des öffentlichen Rechts bestimmen das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern und den Unternehmen. Zudem regelt das öffentliche Recht auch das Verhältnis der staatlichen Stellen untereinander.

Das öffentliche Recht ist immer von dem Privatrecht abzugrenzen. Im öffentlichen Recht besteht ein Überordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger/Unternehmen. Hingegen ist das Privatrecht durch die Beziehung gleich geordneter Rechtssubjekte geprägt.

Im öffentlichen Recht kommen unterschiedliche Gegenstände zur Anwendung. Es gibt das Europarecht, das nationale Verfassungsrecht, das allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozessrecht sowie das besondere Verwaltungsrecht.

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