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Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, mit dem sich ein Unternehmen gegen die Bezahlung eines Werklohns zur erfolgreichen Herstellung eines Werks verpflichtet.

Unter Werk wird dabei sowohl die Herstellung einer Sache verstanden (z. B. der Bau eines Regals, wobei der Auftraggeber im Gegensatz zum Werklieferungsvertrag das nötige Material bereitstellen muss), die Veränderung einer Sache (z.B. die Reparatur oder Aufrüstung eines Motorrads) als auch jeder andere durch Arbeit oder Dienstleistung bewirkte Erfolg (z. B. die Erstellung einer Wasseranalyse).

Im Unterschied zum Dienstvertrag reicht beim Werkvertrag die Ausführung der Tätigkeit nicht aus, um den Vertrag zu erfüllen, sie muss erfolgreich sein. Liegen Sachmängel vor, so muss der Auftraggeber des Werks im Gegensatz zu den kaufvertraglichen Regelungen dem Hersteller zuerst die Möglichkeit einer Nachbesserung des Werks bieten.

Erst wenn diese nicht gelingt oder unmöglich ist, kann er vom Hersteller die Rückgängigmachung des Werkvertrag (Wandelung), eine Herabsetzung des Werklohns (Minderung) oder gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

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