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Verjährung

Eine Verjährung ist die Aufhebung einer Schuld nach einer bestimmten, vom Gesetzgeber festgelegten Frist. Mit Eintritt der Verjährung erlöschen alle Ansprüche eines Gläubigers gegenüber seinem Schuldner.

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt dreißig Jahre. Daneben gibt es besondere Fristen u. a. bei Mängelrügen, im Scheckrecht oder im Strafrecht. Eine Verjährung kann sich verlängern, wenn sie durch bestimmte Vorfälle unterbrochen (Unterbrechung der Verjährung) oder gehemmt (Hemmung der Verjährung) wird.

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