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Schenkung

Ein Schenkung ist eine unentgeltliche Übertragung eines Vermögens oder Vermögensgegenstandes auf Grund eines Vertrages.

Bei einer Handschenkung findet die Übertragung sofort statt, sodass der Schenkungsvertrag erfüllt und damit formlos gültig ist. Im Falle eines Schenkungsversprechens ist eine notarielle Beurkundung nötig, auf die sich der Beschenkte berufen kann.

Eine Schenkung bzw. ein Schenkungsversprechen kann rückgängig gemacht werden, wenn der Schenker in eine wirtschaftliche Notlage gerät oder der Beschenkte sich grob undankbar zeigt.

Jede Schenkung unterliegt der Schenkungsteuer (Erbschaft- und Schenkungsteuer).

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