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Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist ein Instrument der privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge.

Der Abschluss einer Lebensversicherung verpflichtet den Versicherten zur Zahlung der Versicherungsbeiträge für die Dauer der Vertragslaufzeit, während der Versicherer verpflichtet ist, bei Eintritt des Versicherungsfalls die vereinbarte Versicherungsleistung (einmaliger Kapitalbetrag oder Rente) auszuzahlen.

Die Versicherungshöhe einer Lebensversicherung kann vom Versicherten entsprechend seinen finanziellen Möglichkeiten und seinem Vorsorgebedarf selbst bestimmt werden. Häufigste Form der Lebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung entweder beim Tod des Versicherten oder nach Ablauf des Versicherungsvertrages fällig wird.

Daneben gibt es die Risikolebensversicherung, als reine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall sowie die private Rentenversicherung, die allein der Altersvorsorge dient.

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