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Deutsches Patentamt

Seit 149 Jahren schützt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) das geistige Eigentum in Deutschland.

In Europa ist es das größte nationale Patentamt und weltweit eines der fünf größten Patentämter. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wurde bis in das Jahr 1998 nur Deutsches Patentamt genannt.

Es ist eine Bundesoberbehörde mit dem Geschäftsbereich im Bundesjustizministerium und arbeitet auch für den Verbraucherschutz. Das Patentamt hat seinen Hauptsitz in der Stadt München und zwei Außenstellen in den Städten Jena und Berlin.

Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 26 im deutschen Patentgesetz. Ursprünglich sind Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des Amtes vom Patentamt selbst abgewickelt worden; seit dem Jahr 1961 ist das Bundespatentgericht für Beschwerdeverfahren zuständig. An der Spitze des Patentamtes stehen eine Präsidentin und zwei Vizepräsidenten.

Deutschen Patentamtes - Aufbau und Funktionsweise

Das Deutsche Patentamt ist als Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland tätig und unter anderem zuständig für die Erteilung der Patente in Deutschland sowie für die Eintragung der Gebrauchsmuster von Marken und Designs. Zudem erstreckt sich die Zuständigkeit auch auf die Wissensvermittlung der Öffentlichkeit über die bestehenden gewerblichen Schutzrechte. Anerkannte Kooperationspartner des Deutschen Patentamtes in den deutschen Bundesländern sind Patentinformationszentren. Diese sind in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren e.V. vereinigt.

Das Deutsche Patentamt besitzt vier Hauptabteilungen:

  • Patente und Gebrauchsmuster
  • Information
  • Marken und Designs
  • Verwaltung und Recht

Vier Stabsstellen unterstützen die Amtsleitung:

  • Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit steht zurzeit unter der Leitung von Frau Petra Knüfermann.
  • Zentrales Controlling führt Peter Gartner durch.
  • Die Stabsstelle "Interne Kommunikation, Unterstützung der Amtsleitung und Strategiemanagement" leitet Dr. Julia Sorg.
  • Innere Revision, Korruptionsprävention und behördlichen Datenschutz wird von Parastou C. Münzing geleitet.

Deutsches Patentamt - Aufgaben aus der Welt der Praxis

Als Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen

Beim Patentamt ist die Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen angesiedelt. Deren Aufgabe es ist bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitnehmer, welcher während der Arbeitszeit etwas erfunden hat, und Arbeitgeber eine Einigung zu finden.

Aufgaben aus dem Urhebergesetz

Das Patentamt hat zudem Aufgaben im Urheberrecht: Die Verwertungsgesellschaften für die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (z.B. GEMA, GVL und VG Wort) unterliegen der staatlichen Aufsicht; die das DPMA ausübt.

Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz

Sie ist in das DPMA mit eingebunden, jedoch ist diese Stelle eine eigene Institution. Die Schiedsstelle kümmert sich um Streitigkeiten zwischen einzelnen Verwertungsgesellschaften und ihren Nutzern, wenn es um urheberrechtlich geschützte Werke geht.

Durchführung der Patentanwaltsausbildung

Angehende Patentanwältinnen und -anwälte werden auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausgebildet.

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