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Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in der Bundesrepublik Deutschland das oberste Gericht in dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit dar. Die Organisation und Zuständigkeit des BGH ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in den §§ 123-140 geregelt.

Seinen Sitz hat der BGH in Karlsruhe (Baden-Württemberg). Ein Senat (5. Strafsenat) ist in Leipzig angesiedelt. In erster Linie soll der BGH Entscheidungen der untergeordneten Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte) überprüfen.

Derzeit sind am BGH 128 Richter und Richterinnen neben der Präsidentin am BGH tätig. Zudem gibt es aber auch noch Verwaltungsmitarbeiter, Rechtspfleger und wissenschaftliche Mitarbeiter am BGH. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern handelt es sich um Richterinnen und Richter aus den Bundesländern, die für einen Zeitraum von drei Jahren an den BGH abgeordnet werden.

Wie ist der BGH aufgebaut und was sind seine Aufgaben?

Geschichte des Bundesgerichtshofs

Der BGH ist am 01. Oktober 1950 in Karlsruhe gegründet worden. Im Juli 1997 zog der 5. Strafsenat, der seit 1952 in Berlin ansässig war, in die Villa Sack nach Leipzig.

Aufbau des Bundesgerichtshofs

An oberster Stelle des BGH steht der Präsident oder die Präsidentin. Der Vertreter wird als Vizepräsident oder Vizepräsidentin bezeichnet.

Der BGH unterteilt sich in einzelne Senate. Ein Senat besteht aus sechs bis sieben Richtern und dem Vorsitzenden. Gemäß § 139 GVG sind nicht alle Mitglieder an einer Entscheidung beteiligt. Danach sind nur fünf Senatsmitglieder einschließlich des Vorsitzenden an einer Entscheidung beteiligt.

Die Zusammensetzung des BGH besteht aus zwölf Zivilsenaten und fünf Strafsenaten. Jedem Senat gehört ein Vorsitzender Richter an, somit gibt es siebzehn Vorsitzende Richter am BGH. Zudem gibt es acht Spezialsenate (z.B. den Kartellsenat, den Senat für Wirtschaftsprüfersachen und den Senat für Notarsachen). Die Aufgabengebiete der einzelnen Senate ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres beschlossen (§ 21e GVG).

Danach haben die zwölf Zivilsenate derzeit (Stand: 2018) folgende Aufgabenverteilung:

  1. Zivilsenat: Urheberrecht und gewerblicher Rechtschutz
  2. Zivilsenat: Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht
  3. Zivilsenat: Staatshaftungsrecht und Dienstvertragsrecht
  4. Zivilsenat: Erbrecht und Versicherungsvertragsrecht
  5. Zivilsenat: Grundstücksrecht
  6. Zivilsenat: Recht der unerlaubten Handlung
  7. Zivilsenat: Bauwerksvertragsrecht und Architektenrecht
  8. Zivilsenat: Kaufrecht und Wohnraummietrecht
  9. Zivilsenat: Insolvenzrecht und Anwaltshaftung
  10. Zivilsenat: Patentrecht
  11. Zivilsenat: Bankrecht und Kapitalmarktrecht
  12. Zivilsenat: Familienrecht und gewerbliches Mietrecht

Die fünf Strafsenate gliedern sich wie folgt:

  1. Strafsenat: Revisionen von München, Nürnberg, Bamberg, Karlsruhe und Stuttgart, soweit nicht der 4. Strafsenat zuständig ist.
  2. Strafsenat: Revisionen von Rostock, Köln, Jena und Frankfurt am Main.
  3. Strafsenat: Revisionen von Düsseldorf, Celle, Koblenz und Oldenburg.
  4. Strafsenat: Revisionen von Naumburg und Zweibrücken sowie Karlsruhe, Baden-Baden, Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen und Hamm.
  5. Strafsenat: Revisionen von Berlin und Brandenburg, Braunschweig, Schleswig, Dresden, Hamburg, Saarbrücken und Bremen.

Bundesgerichtshof Definition & Erklärung | Rechtslexikon

Aufgaben des Bundesgerichtshofs

Der BGH ist gemäß § 133 GVG hauptsächlich als Revisionsgericht tätig. Die vorgelegten Entscheidungen werden nur auf Rechtsfehler hin überprüft.

In Zivilsachen gibt es noch das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren als weitere Verfahrensart.

Zudem werden Ermittlungsrichter bestellt. Diese werden zuständig, wenn ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt durchgeführt wird (§ 169 Strafprozessordnung).

Stellung des Bundesgerichtshofs

Gemäß Art. 95 I Grundgesetz (GG) ist der BGH einer der fünf obersten Gerichtshöfe. Zu den anderen Gerichtshöfen gehören das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, der Bundesfinanzhof (BFH) in München und das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Grundsätzlich sind die obersten Gerichtshöfe voneinander unabhängig. Will jedoch ein Senat von der Rechtsmeinung eines Senats von einem anderen obersten Gerichtshof abweichen, muss der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes darüber entscheiden (Art. 95 III GG).

[sam id="13" codes="true"]Der BGH ist das oberste Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dazu gehören die Zivil- und Strafrechtspflege.

Zu den untergeordneten Gerichten des BGH zählen das Amtsgericht, das Landgericht und das Oberlandesgericht. Sie gehören zur Organisationshoheit der Länder.

Im Unterschied dazu unterfällt der BGH dem Bund und ist somit dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstellt.

Bundesgerichtshof – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

Die folgenden Stichpunkte fassen den Bundesgerichtshof gut zusammen:

  • BGH ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe (Art. 95 GG)
  • 12 Zivilsenate, 5 Strafsenate und 8 Spezialsenate
  • Gründung: 1950
  • hauptsächlich als Revisionsgericht zuständig
  • Sitz in Karlsruhe (Ausnahme: Strafsenat in Leipzig)

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